Das Ende naht – hoffentlich ohne Zwischenfälle
Die offizielle Arbeitswoche war ja ziemlich kurz und bestand nur aus Montag und Freitag. Allerdings gab es trotzdem einiges zu tun. Auch ein Gratulationsbesuch stand am Freitagnachmittag an. Es war der Vorletzte in diesem Jahr. Einen Gratulationsbesuch habe ich noch am Montag und dann gucke ich mal, was mein Terminkalender so im nächsten Jahr wieder hergibt.
Der Bundespräsident hat am Freitag offiziell seine Entscheidung zur Auflösung des Bundestages und den neuen Wahltermin bekanntgegeben. Im Laufe des Tages kam dann auch das in diesem Zusammenhang
notwendige Bundesgesetzblatt, in dem die formalen Dinge veröffentlicht wurden. Das ist für uns insoweit wichtig, als darin auch die Termine und Fristen festgelegt werden, an die wir uns zu halten
haben. Im Detail ging es um die Bekanntmachung zur Auflösung des Bundestages, die Anordnung über den Wahltermin, die in diesem Zusammenhang notwendigen Fristverkürzungen und die Bekanntmachung
der Wahlkreiseinteilung.
In diesem Bundesgesetzblatt stand aber noch eine weitere, sehr wichtige Verordnung und zwar die siebte Verordnung zur Änderung der Kanalsteurertarifverordnung. Falls Sie sich fragen, wofür diese
gut ist, kann ich Ihnen das erklären. Wenn Sie sich mal ein Schiff zulegen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal fahren wollen, müssen Sie ab einer bestimmten Schiffsgröße Kanalsteurer an Bord nehmen,
damit diese Sie bei der Passage durch den Kanal begleiten. Dafür sind natürlich Entgelte zu entrichten. Die Tarife gelten jeweils für eine aus zwei Kanalsteurern bestehende Kanalsteurerrotte. Für
Schiffe, die nur mit einem Kanalsteurer besetzt werden, werden die Entgelte nach den Nummern 1.1 und 1.2 um 15 Prozent und die Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 5 bis 10 um 50 Prozent ermäßigt.
Für Schiffe, die auf Grund ihrer Abmessungen auf den Fahrtstrecken zwischen Brunsbüttel und Rüsterbergen keiner Besetzung durch Kanalsteurer bedürfen, werden die Entgelte nach Nummer 1.1 der
Anlage um 47 Prozent ermäßigt.
Sie müssen mir für diese wichtige Information nicht danken. Die Verordnung wurde übrigens nicht gegendert und ich prangere das an!
Beschäftigt habe ich mich auch mal wieder mit unserer VHS Lippe-Ost. Die Leitungsstelle muss in einem Jahr neu besetzt werden. Eigentlich ist es noch viel zu früh, um diese Stelle jetzt bereits auszuschreiben. Da aber im September auch Kommunalwahlen sind und die neuen Räte sich zunächst konstituieren müssen und erst später die Gremien der VHS besetzt werden können, muss die Nachfolgeentscheidung schon sehr früh getroffen werden und zwar möglichst schon vor der Sommerpause. Die Bewerbungen gehen an mich als Verbandsvorsteher und natürlich gibt es auch die eine oder andere Nachfrage von potenziellen Bewerbern. Einen netten Kontakt diesbezüglich hatte ich am Freitagnachmittag. Ich bin gespannt, ob sich hieraus auch eine Bewerbung ergibt.
In Vorbereitung ist auch ein Termin mit zwei Bundestagsabgeordneten im Januar. Einen ungefähren Zeitplan habe ich diese Woche bekommen. Es gäbe ziemlich viele Punkte, die besprochen werden könnten. Ich bin mir allerdings gar nicht mehr so sicher, ob das so kurz vor der Bundestagswahl noch erfolgversprechend ist. Warten wir mal ab.
Und dann naht das Jahresende. Für mich ist das immer auch ein bisschen ein Bangen, ob es in der Silvesternacht wieder zu Einsätzen der Feuerwehr kommt. In den letzten beiden Jahren waren es glücklicherweise nur kleine Einsätze. Ich erlaube mir daher erneut den Hinweis, dass Feuerwerk in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Das gilt zum Beispiel für die Altstadt in Schwalenberg. Mich erreichte in diesem Zusammenhang auch die E-Mail eines besorgten Bürgers, der darauf hinweist, dass für die Silvesternacht starker Wind angekündigt wurde. Es wird mit Windstärken gerechnet, bei denen professionelle Feuerwerke verboten sind: Profis dürfen nicht, alkoholisierte Amateure dürfen. Ich hoffe nicht, dass es durch abgetriebene Feuerwerkskörper zu Bränden an Hecken, Carports, Gartenhäusern usw. kommen wird.