Beachten Sie aber, dass unsere lippischen Sonderregelungen gelten, nämlich nur zwei Personen in der Öffentlichkeit (mit Ausnahmen) und Ausgangssperre nach 22 Uhr und zwar auch Weihnachten!
Auch (Silvester-) Feiern sind nicht erlaubt!
Beachten Sie aber, dass unsere lippischen Sonderregelungen gelten, nämlich nur zwei Personen in der Öffentlichkeit (mit Ausnahmen) und Ausgangssperre nach 22 Uhr und zwar auch Weihnachten!
Auch (Silvester-) Feiern sind nicht erlaubt!