Die Kommunalwahl rückt näher
Einige Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern habe ich in dieser Woche geführt. Ob nun jemand Hilfe benötigt, seine Meinung darlegen will oder Ideen vorträgt, die Themen sind dabei immer sehr vielfältig. Manchmal ist es auch notwendig, dass jemand einfach mal Dampf ablässt. In diesem Zusammenhang muss ich leider erwähnen, dass es in letzter Zeit nicht nur einmal vorgekommen ist, dass jemand – nicht mir gegenüber – mit Gewalt droht. Selbst wenn sich jemand vielleicht aufgrund einer Ausnahmesituation nicht ganz unter Kontrolle hat, akzeptiere ich Drohungen in keiner Weise und werde ohne zu zögern darauf reagieren.
Die Vorbereitungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wöbbel laufen auf Hochtouren und in Kürze soll es losgehen. Wir haben die Maßnahme ganz bewusst so konzipiert, dass Aufträge für möglichst kleine Gewerke vergeben können. Das verursacht zwar Mehrarbeit, aber damit wollen wir erreichen, dass die örtlichen Handwerksbetriebe die Möglichkeit haben, Gebote abzugeben. Im günstigsten Fall bekommen sie dann auch den Zuschlag. Denn selbstverständlich habe ich großes Interesse daran, Aufträge in der Region, bestenfalls sogar im Stadtgebiet zu vergeben. Aber natürlich kann es nicht sein und wäre rechtlich auch nicht zulässig, dass es einen Ortsbonus gibt. Entscheidend ist letztlich immer das wirtschaftlichste Angebot. Etwas anderes wäre dem Steuerzahler gegenüber auch gar nicht zu vertreten. Das gilt umso mehr, als wir gerade im Bereich des Brandschutzes riesige Summen investieren müssen. Nachdem die Planungen für das Gerätehaus Wöbbel sich nunmehr konkretisiert haben, zeigt sich auch, dass wir bei der Preisentwicklung in der Baubranche keinen Grund zu Optimismus haben. Anders ausgedrückt: die Baubranche boomt weiterhin und mit ihr die Preisentwicklung.
Auch in dieser Woche kam wieder einmal eine neue Version der Coronaschutzverordnung aus Düsseldorf, die jetzt seit Mittwoch gültig ist. Die neue Verordnung kam aber sehr frühzeitig und es gab keine großen Probleme. Die Verordnung soll diesmal auch vier Wochen gelten, also doppelt so lange, wie bisher üblich. Weiterhin verboten bleiben Feste mit vorwiegend geselligem Charakter. Die bestehende Ausnahme, nach der Feste mit herausragendem Anlass zulässig sind, wurde aber weiter gelockert. Herausragende Anlässe dürfen jetzt mit bis zu 150 Personen gefeiert werden. Wer also seine Heiratspläne bisher auf Eis gelegt hatte, kann jetzt loslegen. Auch Taufen zählen zu den herausragenden Anlässen. Womit ich wieder einmal beim Thema Nachwuchs wäre. Habe ich schon erwähnt, dass Kinder (außerhalb der Pubertät) etwas wunderbares sind?
Je näher der Termin rückt, desto öfter beschäftigt mich die anstehende Kommunalwahl. Eigentlich wäre ich kraft Kommunalwahlgesetzes der Wahlleiter. Da ich aber selbst meinen Hut in den Ring geworfen habe und ich mich um eine Wiederwahl bewerbe, kann ich selbstverständlich dieses Amt nicht ausüben. Der Wahlleiter ist also mein allgemeiner Vertreter. Mit dem Thema muss ich mich natürlich trotzdem beschäftigen und wenn es nur darum geht, Coronaschutz-Vorkehrungen zu treffen. Denn in diesem Jahr ist auch bei der Wahl einiges anders. In dieser Woche wurde übrigens die Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses verschickt. Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es, über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden. Bei dieser Frage geht es um sehr viel formale Dinge, die aber in der Verwaltung vorgeprüft werden. Entsprechen die eingereichten Wahlvorschläge nicht den Formalien, wird natürlich nachgebessert. Die Ablehnung eines Wahlvorschlages ist schließlich das Letzte, was gewollt ist. Die Entscheidung des Wahlausschusses dürfte daher ebenfalls eine Formalie sein.