Dieses Neuland ist des Teufels!
Das Thema Windkraft bleibt ein Dauerthema. In dieser Woche ging es wieder einmal um die aktuelle Rechtsprechung zur Windkraft, die sich fast täglich zugunsten der Windkraftbetreiber ändert. Es ist nun einmal so, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen, also das Baurecht, in Berlin gemacht werden. Da können das Land NRW und die Kommunen noch so viel wollen und Absichtserklärungen von sich geben, letztlich entscheiden die Gerichte immer auf der Grundlage des Bundesrechts. Und da dieses Bundesrecht sehr viel Raum für Interpretationen lässt, haben die Gerichte viel Spielraum, den gerade die NRW-Gerichte sehr weit auslegen. Mich würde mal interessieren, wie viel Geld die Kommunen inzwischen für Flächennutzungspläne ausgegeben haben, die alle von den Gerichten kassiert wurden, weil alles das, was früher galt, heute eben nicht mehr gilt. Und es gibt noch einen interessanten Aspekt: während die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Kreisen als Baugenehmigungsbehörde keine sogenannte Rechtsverwerfungskompetenz zuweisen, verlangen Zivilgerichte genau dieses, um nicht Schadenersatzpflichtig zu werden. Das bedeutet, dass das Verwaltungsgericht sagt, dass ein Kreis einen Flächennutzungsplan trotzdem anwenden muss, auch wenn große Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Wendet der Kreis dann diesen Flächennutzungsplan auf Geheiß des Verwaltungsgerichts an, dann sagt das Zivilgericht, dass der Kreis schadenersatzpflichtig wird. Ein klassisches Dilemma.
Ebenfalls aufgrund der Rechtsprechung kommen fast alle Kommunen in Schwierigkeiten mit Blick auf die Kommunalwahl. Obwohl das Thema gar nicht beklagt war, hat der NRW-Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass die Abweichungsgrenze für die Größe eines Wahlbezirks, die im Kommunalwahlgesetz auf 25 Prozent festgesetzt ist, so einfach nicht angewendet werden darf. Das Urteil hätte im ungünstigsten Fall zur Folge, dass wir die Wahlbezirke kunterbunt zusammenwürfeln müssten und zwar unabhängig von der Ortsstruktur. Dass dies so nicht gemeint sein kann, liegt auf der Hand. Trotzdem müssen wir am 28. Januar eine Sondersitzung des Wahlausschusses einberufen. Ich bin in meiner Funktion als Bürgermeister eigentlich Vorsitzender dieses Ausschusses. Da ich aber selbst kandidieren werde, habe ich den Vorsitz aus Gründen der Befangenheit abgegeben. Kraft Gesetzes ist jetzt mein Allgemeiner Vertreter Wahlleiter und Ausschussvorsitzender.
3.000 Euro sind kein Pappenstiel. So viel muss jemand als Strafe bezahlen, weil er einen meiner Mitarbeiter bedroht hat. Endlich einmal muss jemand die Konsequenzen seines Handelns tragen, obwohl ich zugeben muss, dass ich die Strafe als sehr hoch empfinde. Dabei war es schon die zweite Instanz. In der ersten Instanz war das Urteil noch höher. Ich hoffe, dass das all denjenigen eine Lehre ist, die glauben, städtische Mitarbeiter seien Freiwild.
In der kommunalen Familie wird gerade sehr intensiv diskutiert, ob die Städte nicht ihre Facebookseiten löschen müssen. Irgendjemand hat wohl festgestellt, dass Facebook Daten sammelt und passend zum Nutzerverhalten zum Beispiel Werbung schaltet. Das ist zwar schon lange bekannt und eigentlich kein Neuland mehr, aber aktuell hört man vermehrt die Forderung, dass Städte deswegen auf Facebook verzichten müssten. Aus meiner Sicht ist das völlig realitätsfremd und hat mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun, aber mit Lebensfremdheit kennt sich die öffentliche Hand ja sehr gut aus. Ich kritisiere zwar auch die Datensammelwut von Facebook, aber jeder Nutzer weiß worauf er sich einlässt und ich bin kein Verfechter eines Nanny-Staates, der sich um jedes Detail der Bürger kümmert und den Bürgern jede Eigenverantwortung abspricht und auch abnimmt.