Der Landtag in Düsseldorf hat heute das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2015 beschlossen. Mit diesem Gesetz werden unter anderem die Schlüsselzuweisungen festgesetzt, die die Städte zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Land bekommen. Die Schlüsselzuweisungen sind eine der wichtigsten Einnahmeposition der Städte und werden jährlich neu berechnet.
Bei der Festsetzung der Schlüsselzuweisungen werden aufgrund von verschiedenen Berechnungsmethoden deutliche Unterschiede zwischen großen und kleinen Städten gemacht. So wird z.B. der Einwohner von Schieder-Schwalenberg wie ein Einwohner gewichtet, während der Einwohner von Köln mit 1,48 gewichtet wird. Diese so genannte Einwohnerveredelung und weitere Stellschrauben führen letztlich dazu, dass der Anteil der Schlüsselzuweisungen, die in den großstädtischen Raum fließen, in den letzten Jahren immer höher wurde und die Schere zwischen dem großstädtischen (kreisfreien) Raum und dem ländlichen Raum deutlich auseinander geht. Im Jahr 2015 setzt sich diese politisch gewollte Entwicklung fort und es werden insgesamt an die kreisfreien Städte durchschnittlich 568 € je Einwohner an Schlüsselzuweisungen gezahlt, während in den kreisangehörigen Raum (einschließlich der Kreise selbst) lediglich 317 € je Einwohner fließen.
Auch wenn es sicherlich Gründe für eine maßvolle Differenzierung gibt, stellt sich doch zunehmend die Frage, ob ein Bürger Schieder-Schwalenbergs wirklich so viel weniger wert ist als beispielsweise ein Bürger in Köln.
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