„Gemäß § 24 i.V.m. §§ 75a und 75b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (GV. NRW. 1993 S. 592, 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 730), - SGV.NRW. 1112 -, fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Schieder-Schwalenberg auf.“
Mit diesen trockenen Worten gibt Bürgermeister Gert Klaus den Startschuss für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2015. Wer bei der Bürgermeisterwahl kandidieren will, der muss sich nämlich z.B. von einer Partei oder Wählergruppe vorschlagen lassen oder aber selbst tätig werden. Ich habe mich entschlossen, als unabhängiger Kandidat anzutreten. Das bedeutet allerdings, dass ich für meine Bewerbung Unterstützerunterschriften sammeln muss. Das ist zwar der deutlich unbequemere Weg, aus meiner Sicht aber wichtig, um glaubhaft zu bleiben.